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   BGH, 14.07.2003 - NotZ 46/02   

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https://dejure.org/2003,3835
BGH, 14.07.2003 - NotZ 46/02 (https://dejure.org/2003,3835)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2003 - NotZ 46/02 (https://dejure.org/2003,3835)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - NotZ 46/02 (https://dejure.org/2003,3835)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 111 Abs. 1 Satz 2
    Notar ist nicht antragsbefugt, die Besetzung einer Notarstelle mit einem anderen Notar zu beantragen

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Besetzung einer Notarstelle; Antragsbefugnis eines Notars bezüglich des Begehrens, einem anderen Notar aus seinem Amtsbezirk eine außerhalb dieses Bezirks ausgeschriebene Notarstelle im Wege der Amtssitzverlegung zu übertragen; Verletzung eines ...

  • Judicialis

    BNotO § 111 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 111 Abs. 1 S. 2
    Antragsbefugnis eines Notars bei Besetzung einer anderen Notarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Übertragung einer Notarstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1066
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 7/01

    Unzulässigkeit der Wiederbesetzung einer Notarstelle aus wirtschaftlichen Gründen

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 46/02
    Gleiches gilt, wenn eine frei gewordene Notarstelle wieder besetzt werden soll, ein amtierender Notar aus demselben Amtsbereich jedoch deren Einziehung begehrt (Senatsbeschluß vom 16. Juli 2001 - NotZ 7/01 - ZNotP 2001, 440 f).

    Dies mag zwar bei der Prüfung der Einziehung einer frei gewordenen Notarstelle insoweit anders sein, als hierbei die Rechte eines in demselben Amtsbereich tätigen Notars betroffen sein können, wenn im Falle der Wiederbesetzung der Stelle den dort ansässigen Notaren nicht mehr das zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe als unabhängige und unparteiische Berater notwendige Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit gewährleistet ist (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juli 2001 - NotZ 7/01 - ZNotP 2001, 440 f).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 46/02
    Ermessenserwägungen in diesem Zusammenhang betreffen aber ausschließlich Fragen der Organisation staatlicher Aufgaben, grundsätzlich also nur das Interesse der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 73, 280, 292; BVerfG DNotZ 2002, 889 f; Senatsbeschlüsse vom 24. November 1997 - NotZ 10/97 - NJW-RR 1998, 889 und vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - NJW 1996, 123, 124).
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 47/02

    Anforderungen an die Entscheidung der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 46/02
    Wegen der abschlägigen Bescheidung seiner Bewerbung durch den Antragsgegner hat Notar S. Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt (vor dem Senat anhängiges Beschwerdeverfahren NotZ 47/02).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 46/02
    Ermessenserwägungen in diesem Zusammenhang betreffen aber ausschließlich Fragen der Organisation staatlicher Aufgaben, grundsätzlich also nur das Interesse der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 73, 280, 292; BVerfG DNotZ 2002, 889 f; Senatsbeschlüsse vom 24. November 1997 - NotZ 10/97 - NJW-RR 1998, 889 und vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - NJW 1996, 123, 124).
  • BGH, 02.12.2002 - NotZ 17/02

    Anfechtung der Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht durch die Aufsichtsbehörde

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 46/02
    Das setzt voraus, daß die Verwaltung nach dem Vorbringen des Antragstellers Rechtssätzen zuwidergehandelt hat, die ausschließlich oder zumindest auch dem Schutz seiner Individualinteressen zu dienen bestimmt sind (vgl. Senatsbeschluß vom 2. Dezember 2002 - NotZ 17/02 - ZNotP 2003, 74 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.07.2002 - 1 BvR 152/02

    Ausschreibung von Notarstellen in Hamburg - Erledigung des ursprünglich auf die

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 46/02
    Ermessenserwägungen in diesem Zusammenhang betreffen aber ausschließlich Fragen der Organisation staatlicher Aufgaben, grundsätzlich also nur das Interesse der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 73, 280, 292; BVerfG DNotZ 2002, 889 f; Senatsbeschlüsse vom 24. November 1997 - NotZ 10/97 - NJW-RR 1998, 889 und vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - NJW 1996, 123, 124).
  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 10/97

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Ausschreibung einer Anwaltsnotarstelle ohne

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 46/02
    Ermessenserwägungen in diesem Zusammenhang betreffen aber ausschließlich Fragen der Organisation staatlicher Aufgaben, grundsätzlich also nur das Interesse der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 73, 280, 292; BVerfG DNotZ 2002, 889 f; Senatsbeschlüsse vom 24. November 1997 - NotZ 10/97 - NJW-RR 1998, 889 und vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - NJW 1996, 123, 124).
  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 31/97

    Berücksichtigung rückläufiger Geschäftszahlen im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 46/02
    b) Der Senat hat allerdings Unterlassungsanträge amtierender Notare gegen die Bestellung eines weiteren Notars in ihrem Amtsbereich als zulässig angesehen (Beschluß vom 20. Juli 1998 - NotZ 31/97 - DNotZ 1999, 251).
  • BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 188.89

    Streitwertbemessung bei Immissionen - Immissionsschutz - Personenbeförderung -

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 46/02
    Ein Dritter kann durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten nur verletzt sein, wenn in dem Verwaltungsakt zumindest auch über eine ihm vom Gesetz eingeräumte Rechtsposition, ein ihm zustehendes rechtlich geschütztes Interesse, mit zu entscheiden ist oder wenn in dem Verwaltungsakt, obwohl das Gesetz dies nicht zuläßt, über eine solche Rechtsposition mit entschieden worden ist (BVerwG NJW 1990, 930).
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